Der Landtag
Jasmin vom 21.01.2008 um 12:48
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21.01.2008
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1. Die Landtagsparlamante
Parallel zu den Landtagswahlen erklären wir die Funktion der Landesparlamente, hier am Beispiel Niedersachsens.2. Allgemeines
Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland hat eine Volksvertretung in den jeweiligen Landtagen.Gewählte Abgeordnete haben den offiziellen Titel: " Mitglied des Landtages" (MdL)
Diese sind dann nur ihrem Gewissen verantwortlich und müssen keine ihnen aufgetragenden Aufgaben im Paralament erfüllen.
Sie werden folgendermaßen gewählt:
Durch a.) allgemeine, b.) freie, c.) direkte, d.) gleiche und e.) geheime Wahl
[ Was das bedeutet ist dann im Video erklärt :)]
Die Landtage werden 4/5 Jahre gewählt, das hängt von dem jeweiligen Landtag selbst ab.
3. Passives und aktives Wahlrecht
Im Prinzip kann fast jeder wählen, voraussgesetzt (da haben wir es wieder!) und nun kommts:Aktives Wahlrecht haben alle die, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Bundesland haben (hier :
Niedersachsen)
Passives Recht, dass heißt das Recht gewählt zu werden, haben alle diejenigen, die mindestens 18 jahre sind, die deutsche Staatbürgerschaft haben, seit mindestens 6 Monaten in dem Bundesland leben und nicht vorbestraft sind.
4. Aufgaben und Funktionen des Landtages
1. GesetzgebungHierbei nie zu vergessen: Bundesgesetz gilt immer vor den Landesgesetzen .
Das Land ist also zuständig für:
- Die Kultur
- Die Bildung ( Zum Beispiel:Studiengebühren, oder Lehrmittelfreiheit)
- Das Kommunalwesen
- Die Polizei
- Die Umwelt und der
- Rundfunk
Außerdem wirken im Bundesrat Vertreter aus allen Landtagen an der Bundesgesetzgebung mit.
2. Wahlfunktion
Der Landtag hat die Aufgabe die Landesregierung zu stellen, die dann künftig über alles Wichtige entscheidet.
Das sind dann die Ministerpräsidenten und ihre Minister.
In Niedersachsen ist das zum Beispiel: Christian Wulff,
in Berlin: Klaus Wowereit
3. Kontrolle der Gesetzgebung
Die Opposition übt Kritik und kontrolliert die Regierung.
Untersuchungsausschüsse kontrollieren zusätzlich die Arbeit der Abgeordneten.
4. Repräsentation
