Was ist unter Lohn-Nebenkosten bzw. Sozialversichungbeitrag zu verstehen?
stefanjunge vom 21.09.2008 um 21:17
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21.09.2008
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1. Lohnnebenkosten
Also, nun erklär ich euch den Begriff Lohn-Nebenkosten bzw. Sozialversicherungsabgaben.Im Grunde gar nicht so schwer:
Vater Staat verlangt von jedem Arbeiter, dass er Geld an die staatliche Rentenkasse, Arbeitslosenkasse und Krankenkasse einzahlt. Die Kosten werden zwischen deinem Chef und Dir aufgeteilt (jeweils zu 50%)
Hintergrund ist das sog. Gemeinschaftsprinzip. Wir sind eine Gemeinschaft und keiner soll arm in Rente gehen, jeder soll sich von einem Arzt behandeln dürfen, ohne dabei arm zu werden, und jeder soll Geld zum Überleben haben, falls er mal arbeitslos wird.
Ach so, die Kirche und die neuen Bundesländer kriegen auch noch etwas; die Kirchensteuer und der Solidaritätsbeitrag (abgekürzt: Soli).
Nach Abzug aller o.g. Kosten, bleibt das Nettogehalt übrig.
Der Arbeitgeber zahlt indes noch mehr:
1. Bruttogehalt
2. Anteil an den Sozialversicherungskosten (50%)


