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Der Papst und der päpstliche Machtanspruch im Hoch- u. Spätmittelalter

Nele vom 23.07.2009 um 18:25
Inhaltsverzeichnis
2. Investiturstreit & Wormser Konkordat
3. folgt...
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23.07.2009

1. Reformpäpste & Dictatus papae


Papst I
In diesem Beitrag widmen wir uns einmal dem Papst und dem päpstlichen Machtanspruch im Hoch- und Spätmittelalter.

Im 11. Jahrhundert gab es innerhalb der röm. kath. Kirche einige Reformen, die von den sogenannten "Reformpäpsten" ins Leben gerufen wurden. Ihnen ging es besonders darum,
- Missstände in der Kirche auszubessern
- die Unabhängigkeit der Kirche von der weltl. Macht (König/ Kaiser) zu betonen
- die Vorrangstellung des Papstes (gegenüber der weltl. Macht) zu sichern

Dieser Machtanspruch wurde 1075 von Papst Gregor VII im Dictatus Papae festgehalten. Darin betont er außerdem, dass er (bzw. der Pontifex) unfehlbar sei und dass er das Recht habe, Kaiser abzusetzen.

1.1. Zwei-Schwerter-Lehre


Zwei-Schwerter-Lehre
Nach der Zwei-Schwerter-Lehre gibt es zwei Schwerter auf der Erde (Die Schwerter stehen stellvertretend für die Macht):
Das weltliche Schwert und
Das geistliche Schwert

Beide Schwerter werden von Gott vergeben.

Es gibt zwei Interpretationsansätze:
1. Gott gibt beide Schwerter an den Papst, der sein Stellvertreter auf Erden ist. Der Papst hat somit die Macht, den König einzusetzen --> Der Papst ist dem König übergeordnet, hat mehr macht.

2. Gott gibt ein Schwert an den Papst und das andere an den König. Der König und der Papst sind gleichauf und haben beide gleich viel Macht, da beide DIREKT von Gott in ihr Amt eingesetzt wurden.

2. Investiturstreit & Wormser Konkordat

folgt!

3. folgt...


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