Für alle Schüler, die in den Ferien jobben, gelten klar Jugendschutzregelungen. Ferienjobs würden die Jugendlichen nicht überfordern. Bereits mit 13 Jahren darf man leichte Arbeiten, wie Zeitungsaustragen oder Babysitten, erledigen, aber nicht mehr als zwei Stunden pro Tag. Ferienjobs dürfen erst ab 15 Jahren gemacht werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Auch Nachtarbeit ist für Minderjährige tabu. Für Gastronomie und Landwirtschaft gelten Ausnahmen. Die tägliche Arbeit darf nicht länger als 8 Stunden betragen.
Ratgeber: Ferienjob darf nicht überfordern
vom 02.07.2009 15:23
Für alle Schüler, die in den Ferien jobben, gelten klar Jugendschutzregelungen. Ferienjobs würden die Jugendlichen nicht überfordern. Bereits mit 13 Jahren darf man leichte Arbeiten, wie Zeitungsaustragen oder Babysitten, erledigen, aber nicht mehr als zwei Stunden pro Tag. Ferienjobs dürfen erst ab 15 Jahren gemacht werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Auch Nachtarbeit ist für Minderjährige tabu. Für Gastronomie und Landwirtschaft gelten Ausnahmen. Die tägliche Arbeit darf nicht länger als 8 Stunden betragen.Dieser Eintrag wurde bisher nicht kommentiert. Der Autor freut sich bestimmt über einen Kommentar von dir.
