Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet benoten. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte eine Lehrerin aus Nordrhein-Westpfahlen, sie war auf dem Bewertungsportal spickmich.de mit der Note 4,3 benotet worden. Die Lehrerin hatte eine Löschung ihrer persönlichen Daten verlangt und ist damit unendgültig vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert. Die Richter in Karlsruhe sahen das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freier Kommunikation als besonders wichtig an. Die Gründer von spickmich.de sprach nach dem Sieg vor Gericht von einem guten Tag für deutsche Schulen. Anders sehen das die Vertreter der Lehrerverbände. Sie sehen einen Persönlichkeitsschutz der Lehrer als nötig und wollen mit diesem und ähnlichen Fällen wohl vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
