Anfrage in Politik
na ja, ich werd mich da nochmal genauer informieren, aber soweit kann ich dir schonmal helfen:
die strafanzeige wird genau wie bei erwachsenen über die staatsanwaltschaft gestellt. Je nach Straftat ist ein Verteidiger glaub ich pflicht, aber das frag ich nochmal nach. Ermittelt wird genau wie bei Erwachsenen, auch das Verfahren ist ähnlich, wobei häufig noch ein Jugendgerichtshelfer anwesend ist beim Verfahren und dann anschließend eine beurteilung abgibt, ob der Angeklagte nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte (je nach Verhalten halt, ob er schon erwachsenenreife hat oder so z.B.). Je nach Straftat kann das ganze auch vor einem Schöffengericht verhandelt werden, also 2 unbeteiligte, die dem Richter beiwohnen und anschließend auch bei der Urteilsfindung helfen.Â
Reicht dir das sonst erstmal so?
LG
Danke viel mals !!!!!!!! Das hab ich vorher nicht so gut verstanden .....
DAnke für deine Hilfe Leila














































Jugendliche vor Gericht
von Leila, am 13.01.2011, um 17:25, 454 Views